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  • Frau erfriert am Großglockner

     ralf aktualisiert 1 Monat, 3 Wochen aktiv. 2 Mitglieder · 3 Beiträge
  • Julian

    Mitglied
    23. Januar 2025 at 15:30

    Trauriges Ende einer Bergtour…

    https://www.gmx.net/magazine/panorama/erfriert-grossglockner-polizei-ermittelt-begleiter-40583530

    Warum die zwei nicht schon wesentlich früher umgedreht haben…unverständlich.

  • Julian

    Mitglied
    25. Februar 2026 at 12:43

    Ralf, Danke für das Posten des Urteils, das erstaunlich mild ausgefallen ist, aus meiner Sicht.

    Irgendwie bleiben meiner Meinung nach zu viele Fragen offen, oder habe ich etwas verpasst? Die vielen Möglichkeiten, diese Tour für alle gesund zu beenden, die es gegeben hat, und die nicht wahrgenommen wurden, sind schon auffällig. Naja.

    Ich hoffe für alle Betroffenen, dass sie mit sich und der Geschichte Frieden machen können, ich könnte es glaube ich nicht. Ich bin aber sowieso ein viel zu großer Angsthase, um mich solchen Bedingungen aussetzen zu wollen. Vielleicht manchmal hinderlich, oft aber gesundheitsfördernd.

    Bleibt alle gesund – und meidet zur Zeit alles, was steiler ist als 30° und nicht gesichert! Die Lawinengefahr war selten so hoch in den letzten Jahren wie jetzt!

  • ralf

    Administrator
    25. Februar 2026 at 14:54

    Ein wahrlich schwieriger Fall, denn nur der Beschuldigte und seine Begleitung am Berg (die nun aber leider tot ist und keinerlei Aussagen mehr machen kann) wissen genau was an jenem tragischen Tag sich am Großglockner abgespielt hat. Leider gibt es hier nun in der Beweisaufnahme einige haarsträubende Fehler, die der Angeklagte gemacht hat. Aber keiner von uns weiß wie die “Verabschiedung” kurz unterhalb des Gipfels abgelaufen ist (vielleicht hat sie ihn energisch weggeschickt, damit zumindest einer überlebt (oder bestenfalls beide, falls rechtzeitig Hilfe kommt) – das weiß nur der Beschuldigte. Aber seines Lebens wird er so oder so nicht mehr froh und muss damit nun leben.

    Gestern wurde übrigens Einspruch von Seiten des Beschuldigten und seiner Verteidigung gegen das bisher erlassene Urteil (hier nachzulesen) erlassen – folgender Wortlaut wurde hierzu vom Landesgericht Innsbruck veröffentlicht:

    Im Strafverfahren gegen Thomas P** um den Tod seiner 33-jährigen Freundin auf dem
    Großglockner vor dem Landesgericht Innsbruck haben sowohl Verteidigung als auch
    Staatsanwaltschaft rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld
    und Strafe angemeldet.
    Die Staatsanwaltschaft hat im Anschluss ihre Rechtsmittelanmeldung insoweit modifiziert,
    als nur mehr das Rechtsmittel der Berufung wegen des Ausspruches über die Strafe
    angemeldet
    wird.
    Damit ist das am 19.2.2026 ergangene Urteil des Landesgerichts Innsbruck (noch) nicht
    rechtskräftig
    .
    Das Urteil ist vom Einzelrichter nunmehr schriftlich auszufertigen und den Parteien
    zuzustellen. Diese müssen dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen ihr Rechtsmittel
    schriftlich ausführen.
    Über die Rechtsmittel entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht
    endgültig

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