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OTT: Off-Topic-Thread
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Julian wrote:Eine kleine Befürchtung habe ich allerdings, was die Möglichkeiten der Nutzung der auf der Brücke zur Verfügung stehenden potentiellen Energie angeht…
Denn das Geländer ist ja nicht so hoch, als dass man da nicht drüber klettern könnte.
Denke ich mir auch. Weiß man eigentlich wieviele schon den kürzesten Weg von der Hängebrücke auf die B 179 (Fernpass) bei Reutte/Burg Eehenberg genommen haben?
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@ Julian:
Stattliche 100m! Hier sind alle wichtigen Infos.[/url:scsqmxl7].
Und danke für den Hinweis auf den 4. Teil des HGS –>
–> Gruß
Siggi
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Also inzwischen ist klar: Unser Sharan ist vom Abgas-Skandal betroffen. 2,0 TDI BlueMotion, Baujahr 2011.
Ein Kollege meinte nun, er würde sich einen Rechtsanwalt nehmen, um die Optionen durchzugehen…
Ich sehe noch nicht so schwarz, obwohl der Wiederverkaufswert des Autos gegen null gehen dürfte.
An sich ist mir der aber schnurz, wir hatten das Auto mit der Absicht gekauft, es zu fahren, bis es auseinander fällt.
Sollte nun aber VW tatsächlich die Typenzulassung verlieren, wären wir natürlich gear…t.
Was meint ihr? Ist jemand auch betroffen? Was würdet ihr machen?
Nebenbemerkung: Noch haben wir das Jahr Garantie nach Kauf eines Gebrauchten…
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Hallo Julian,
dein Ansprechpartner ist – das vorweg – der Händler(Verkäufer) und nicht der Autohersteller. Man kann als Betroffener nicht den VW-Konzern selbst in Anspruch nehmen.
Wenn – davon gehe ich aus – im Kaufvertrag (und sei es durch Bezugnahme) bestimmte Abgaswerte/Verbrauch/grüne Plakette explicit genannt, mithin zugesichert sind, dann hat die Sache (Auto) einen Gewährleistungsmangel. Aber wie gesagt – das muss im Kaufvertrag zugesichert sein.
Ist das einschlägig, dann stehen Dir Gewährleistungsrechte zu. Zunächst musst du dem Händler die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, d.h. er muss die Chance bekommen – kostenfrei für Dich – die Sache in den Zustand zu versetzen der ursprünglich zugesichert war. Nur wenn diese Nachbesserung fehlschlägt kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises in Betracht.
Habe heute morgen in den Nachrichten gehört, dass 2l-Autos durch ein Software-Update angepasst werden können während 1,8l-Motoren einer technischen Revision unterzogen werden müssen. Vllt. bekommst Du demnächst also ohnehin Post.
Mir wurde ins Ohr geflüstert (keine Ahnung ob das zutrifft), dass nach einem Update die Leistung um bis zu 20 PS nach unten gehen kann. Dann hättest Du auf jeden Fall einen Gewährleistungsfall, denn Leistungsangaben finden sich in Kaufverträgen eigentlich immer.
Fazit: Ohne Rechtschutzversicherung – Weg zum Anwalt überdenken. Mit – sofort beraten lassen.
In der Juristerei kommt es immer auf das Detail des Einzelfalles an.
Gruß
Siggi
PS: der schon dem Norissteig und dem HGS entgegenfiebert (morgen früh geht's auf die Reise).
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Anonymous
Deleted User8. Oktober 2015 at 07:41Ich habe gestern im Radio von einer Kundin gehört, die auf Rücknahme klagt. Auch ein Sharan, Baujahr wohl 2010. Ausgang des Verfahrens ist aber vollkommen offen. Es weiß eben auch keiner, wie genau die Autos sich dann verhalten, wenn das alles “in Ordnung” gebracht ist. Zum Glück war mir Herr Pietch persönlich schon immer so unsympathisch, dass für mich nie eine Karre aus seinem Konzern in Frage kam.
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Ich werde mal mit dem Händler sprechen. Letztendlich geht es mir ja auch nur drum, was passiert, sollte VW tatsächlich die Typenzulassung verlieren.
20PS weniger wären mir schnurz, fahren tut es ja trotzdem noch. Rechtschutz ist da, geht heutzutage ja kaum ohne.
Herr Piech war mir bei der Kaufentscheidung schnurz, mir gings drum, drei Kindersitze auf die Rückbank zu bekommen, einen halbwegs erträglichen Verbrauch zu haben und einen GROßEN Kofferraum. Vor allem letzteres, aber auch der Preis waren dann ausschlaggebend – ein S-MAX wäre die Alternative gewesen, ein vergleichbares Angebot lag aber nicht vor.
Nebenbei bemerkt gibt es ja auch noch die Regierung – und die ist VW-Fan, kann man nichts machen.
Danke, Volker und Siggi!
Viel Spaß am Höhenglück, wäre gern dabei gewesen! Wetter soll traumhaft werden!
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Julian wrote:Ich werde mal mit dem Händler sprechen. Letztendlich geht es mir ja auch nur drum, was passiert, sollte VW tatsächlich die Typenzulassung verlieren.
20PS weniger wären mir schnurz, fahren tut es ja trotzdem noch. Rechtschutz ist da, geht heutzutage ja kaum ohne.
Herr Piech war mir bei der Kaufentscheidung schnurz, mir gings drum, drei Kindersitze auf die Rückbank zu bekommen, einen halbwegs erträglichen Verbrauch zu haben und einen GROßEN Kofferraum. Vor allem letzteres, aber auch der Preis waren dann ausschlaggebend – ein S-MAX wäre die Alternative gewesen, ein vergleichbares Angebot lag aber nicht vor.
Nebenbei bemerkt gibt es ja auch noch die Regierung – und die ist VW-Fan, kann man nichts machen.
Danke, Volker und Siggi!
Viel Spaß am Höhenglück, wäre gern dabei gewesen! Wetter soll traumhaft werden!
Juklian, habt ihr einen Touran?
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Anonymous
Deleted User8. Oktober 2015 at 10:02Esst Sch… Leute, Millionen Fliegen können sich nicht irren.
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Stroty wrote:Julian, habt ihr einen Touran?
Nee, einen Sharan 2 BlueMotion. Drei Knirpse, da war mir der Touran-Kofferraum zu klein. –>
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Anonymous
Deleted User8. Oktober 2015 at 12:01als BLUE Motion müsste der sich doch auch mit Bier betreiben lassen?
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ah ok. haben auch blue motion….aber touran. reicht für zwei –>
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Hab ich diesel T4 1,9L mit 60 PS, da kann man im winter sogar noch bezinreinfüllen wenn es unter -15 Grad geht
Bei der ganzen VW Affähre ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, da man letztendlich nicht mit gesundem Menschenverstand dran gehen kann sondern so nach und nach die Bürokratie zuschlagen wird.
Wenn die über kurz oder Lang nach Gesetzeslage anfangen zu Handeln wird es noh interessant.
2004 hab ich für den kleinen Gelben den ich 2005 in den Reifenstapel geworfen habe ein neues Fahrwerk einbaun lassen incl. TÜV Einzelabnahme und Eintag in die Papiere.
2005 hab ich Ihn verunfallt, Totalschaden.
2006 gabs Post vom TÜH(essen) das meine Einzelabnahme des Fahrwerk aus 2004 wiederrufen werde und ich innerhalb 4 Wochen entweder eine erneute Abnahme machen solle oder auf Orginal zurückrüsten mit Vorführung des Fahrzeugs.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt das Manipulationnen bei der Einzelabnahme nicht auszuschließen sein, da es ungereimtheiten im Prüfprotokol gebe (die hatten den Sachverständigen auf dem Kicker) . Somit ist die Abnahme unwirksamm und das Fahrzeug müsse abgemeldet werden da es mit einem unzulässigen Fahrwerk herum fahre.
Das Schöne war dem Schreiben lag ein Verrechnungsschek über die Prüfgebühr der für unrechtlich erklärten Prüfung mit bei, hat ein nettes Abenessen beim Italiener gebracht
Fragt sich wie das rechtlich bei manipulierten Softwaredaten ausschaut wo, Feinstaubplakette, Steuerklasse (geht nacht Schadstoffausstoß) und auch je nach geforderter EU Norm die ganze Zulassung dran hängt.
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Anonymous
Deleted User8. Oktober 2015 at 14:42So, wie ich die Diskussion bisher verstanden habe, ist die Steuerklasse nicht betroffen, weil die auf CO2 basiert und es bei der Manipulation wohl hauptsächlich um NOx geht. Feinstaubplakette dagegen könnte ein Thema sein.Traumhafte Vorstellung, Samstag früh und die Innenstädte sind frei von Gölfen.


