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  • DAV Versicherung

    aktualisiert 3 Jahre, 6 Monat aktiv. 4 Mitglieder · 8 Beiträge
  • KarlM

    Mitglied
    17. November 2020 at 20:07

    Hallo zusammen

    die im DAV inkludierte Versicherung für Mitglieder hat im Kleigedruckten stehen:

    in Ländern, die als Risikogebiet eingestuft sind, ist die Leistung ausgeschlossen.

    Das bedeutet dass Österreich im Moment nicht enthalten ist, auch wenn ich nur weniger wie 24 h dort bin oder bei einer Tour in den Allgäuern zeitenweise über der Grenze bin.

    Seht ihr das auch so? Wenn ja, habt ihr schon einmal eine Warnung des DAV gehört

    LG

    Karl

  • Anonymous

    Deleted User
    17. November 2020 at 20:25

    kann man so sehen, habe zu dem Thema aber noch nie etwas gehört in Zusammenhang mit Corona. hat mich jetzt selbst interessiert, unter den Corona Tipps des DAV wird explizit darauf hingewiesen.

  • Anonymous

    Deleted User
    18. November 2020 at 07:37

    hier noch der Link, Punkt 2:

    ** you do not have permission to see this link **

  • ralf

    Administrator
    18. November 2020 at 09:15

    ich habe mich auch gerade in das thema etwas eingelesen. Meine Meinung ist, dass man sich prinzipiell nicht auf Versicherungen verlassen sollte (die wollen eh nur dass man einzahlt und beim auszahlen versuchen sie sich immer rauszuwinden). Daher ist das A und O dass man risikominimiert unterwegs ist um erst gar nicht in die Anspruchnahme irgendwelcher Versicherungen kommt. Mich würde das jetzt zum Beispiel nicht davon abhalten eine Bergtour zu machen.

    Interessant ist dazu dieser Link ** you do not have permission to see this link ** – wichtig und relevant zu dem Thema ist dabei der letzte Satz (aber wie gesagt auf so etwas würde ich mich auch nicht zu 100% verlassen)

    Bitte beachten Sie, wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht.

    Erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI!

    Wenn Sie im Ausland, für das keine Reisewarnung besteht, beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS gemäß den Bedingungen.

    Grundsätzlich gilt der Ausschluss wegen Pandemien: siehe AVB ASS Allgemeiner Teil Ziffer 3.6.. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger-Versicherung auf den Ausschluss wegen Corona.

  • Kaiser

    Mitglied
    18. November 2020 at 11:52

    Hier wird aber leider nicht deutlich, ob sich die Kulanz nur auf den Ausschluss „Schäden durch Pandemien“ bezieht oder ob sie sich auch auf den Ausschluss bezüglich des „Aufenthalts in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat“ (Abs. 3.6.) erstreckt.

    Letzteres wäre natürlich wichtiger, da die Pandemie selbst in der Regel nicht die Unfallursache ist.

    Außerdem ist zu beachten, dass sich dieser Hinweis nur auf die AVB des Alpinen Sicherheitsservice (Risikoträger Würzburger Versicherung) bezieht, nicht auf die eigentliche Unfallversicherung (Risikoträger R+V). Bei letzterer habe ich beim Überfliegen keine Ausschlussklausel zu Pandemien gefunden.

  • DannyBoy

    Mitglied
    18. November 2020 at 19:58

    Vielleicht passt das hier auch rein.

    Ich bin sowohl DAV Mitglied als auch Fördermitglied bei der Bergrettung. Bei beidem ist ja Versicherung inkludiert, mit der Ausschlussklausel, dass nur gezahlt wird, wenn keine andere Versicherung zahlt.

    Da hab ich mich schon oft gefragt, ob das nicht zu elenden Streitereien führen würde, im Fall der Fälle, weil sich beide Versicherungen darüber in die Haare kriegen, wer denn nu bezahlt.

  • ralf

    Administrator
    18. November 2020 at 20:00

    naja kommt wohl darauf an wem du das meldest (der AV weiß ja nicht dass du bei der Bergrettung Fördermitglied bist und umgekehrt).

    Also wenn du den AV den “SChaden” meldest und die es bezahlen ist ja alles gut (dann bekommt es ja die Bergrettung auch nicht mit). wenn der AV sich weigern sollte, ist von deiner Seite ja der nächste Schritt, dass du die Bergrettung in Kenntnis setzt, oder?

  • Anonymous

    Deleted User
    18. November 2020 at 21:07
    DannyBoy wrote:
    Vielleicht passt das hier auch rein.

    Ich bin sowohl DAV Mitglied als auch Fördermitglied bei der Bergrettung. Bei beidem ist ja Versicherung inkludiert, mit der Ausschlussklausel, dass nur gezahlt wird, wenn keine andere Versicherung zahlt.

    Da hab ich mich schon oft gefragt, ob das nicht zu elenden Streitereien führen würde, im Fall der Fälle, weil sich beide Versicherungen darüber in die Haare kriegen, wer denn nu bezahlt.

    Ich bin genauso aufgestellt und würde wie Ralf schrieb, zuerst an den DAV melden, da bin ich ja aktives Mitglied und habe entsprechend auch einen Mitgliedsausweis, von der Bergwacht bekomme ich nur einmal im Jahr die Spendenquittung.

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