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17jähriger stirbt nach Sturz im Klettersteig
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Hallo
bis jetzt ist ja nur Anklage erhoben, ob der “Führer” verurteilt wird, ist ja noch offen.
Der Hauptvorwurf ist ja jetzt, einen völlig unerfahrenen Begleiter in einen D/E-Steig mitgenommen
und nicht zusätzlich nachgesichert zu haben.
Grüße Karl
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Bjarga wrote:Im Normalfall schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, da aber eben schon. Hatte man bis dato alle Normen eingehalten und den aktuellen Wissensstand, war somit alles in Ordnung. Ist aber eine interessante Entscheidung, wenn man nun wirklich den Schuldigen suchen würde. Der Hersteller wird sagen, dass es dafür ja gesetzliche Normen gibt und diese eingehalten wurden. Somit würde er den schwarzen Peter wohl weiter schieben und dann wäre die Frage, ob die Gesetzgebung vielleicht schuld war, weil Sie sich zu viel mit der Theorie befasst hat, aber nicht mit der Praxis etc.
Diesem wurde nun ein Riegel vorgeschoben, weil die Unwissenheit nun also doch schützt.
Was ich davon halten soll, weiß ich nicht. Interessant bleibt, dass der andere nun verknackt wird, weil er fahrlässig einen Anfänger mitnahm. Somit hat der erfahrenste einer Gruppe also immer Schuld, wenn durch siene Tourenwahl etwas passiert. Das könnte für die Bezahlung zukünftiger Rettungseinsätze und der allg. Tourenwahl von Anfängern spannende Auswirkungen haben.
@ Erik: Ich denke, Bjarga hat alles gesagt und ich stimme seiner Aussage zu!
Wenn einer glaubt, dass es, egal in welchem Bereich, eine 100% Sicherheit gibt, der unterliegt einem gewaltigen Irrglauben.
Die wissenschaftlich Erkenntnis von Heute sind nunmal die Fehler von Morgen. das gilt nicht nur jetzt für die Klettersteigausrüstung, das gilt für alle technischen “Hilfsmittel”, aber auch genauso in der Medizin.
Wichtig ist, dass man aus Fehlern lernt, besonders aus Fehlern, wo Menschen zu Schaden oder Tode kommen und derartige Fehler in der Zukunft vermeidet.
Einen Anfänger ohne Zusatzsicherung in einen solchen Steig zu nehmen ist ein Fehler, den man kennt und hätte vermeiden können.
Das alles ist meine persönliche unmaßgebliche Meinung.
