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Urteil Klettersteig-Unfall
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Hmm. Ein wenig erstaunlich ist das Urteil, trotz aller unglücklichen Umstände.
Ich versteh ja nichts von der Juristerei, aber ich hätte dem Herren schon eine gewisse Garantenstellung zugedacht…
Ich denke aber auch, dass er nicht zu zusätzlichem Sichern verdammt werden kann; allerdings würde ich persönlich nie mit einem mir Unbekannten Klettersteig-Neuling irgendwo einsteigen, erst recht nicht ohne gewisses zusätzliches Sicherungsgerät dabei zu haben (und wenn es nur ein paar Bandschlingen und Karabiner zum Bau eines Ausruh-Standes sind…).
Weil an anderer Stelle über den Hochthron-Steig gesprochen wurde: Da hatten wir auch einen Kumpel dabei, der zum ersten Mal in einem alpinen Steig war. Aber wir waren mit vielen erfahrenen Leuten außen rum (Ralf, Wolf, Blaufuchs… ich zähl mich selbst jetzt mal nicht dazu). Und den Knaben kenne ich sehr sehr gut, und weiß, was man ihm zumuten kann! Sonst hätten wir das auch nicht gemacht.
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naja, trotzdem kann ich das urteil intuitiv nachvollziehen. keiner wird gezwungen, da in die wand zu steigen. und wenn ich selber nicht weiß, was auf mich zukommt, dann lasse ich es bleiben udn lasse mich auch nicht überreden. ich habe auch schon an 1-2 klettersteigen den rückzug gemacht (defektes sicherungsseil, vereiste passagen) und meinem tourenpartner gesgat, er kann ruhig weitersteigen, für mich ist hier sense. hatte er volles verständnis für und so muss das sein. meine meinung
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Sehr schwierig zu beurteilen – manche Dinge kommen zusammen, die dafür und/oder dagegen sprechen oder sich gegenseitig ausschließen usw.
Zunächst ist es m.E. beruhigend zu wissen, dass der Richter kein reiner Jurist, sondern zusätzlich selbst erfahrener Alpinist und (ich glaube sogar) aktiver Bergwachtler ist; der konnte also sachgerechter entscheiden, inkl. In-Augenschein-Nahme des KS Ottenalm.
Beide Klettersteigler waren offenbar unerfahren und Anfänger. Der eine (Angeklagte) hatte grad mal 3-4 KS vorher absolviert (aber war vielleicht alpin versierter), der andere noch keinen, war aber aktiver Sportler und körperlich fit. Inwieweit in dieser Konstellation eine Garantenstellung möglich ist, sei mal dahingestellt, der Richter hat so entschieden (was ich persönlich auch für richtig/nachvollziehbar halte). Da haben sich wohl zwei (zumindets in Bezug auf KS) weithin Unerfahrene zusammengetan, gemeinsam entscheiden und waren sich der Tragweite ihres Tuns, der Schwere des Steigs usw. usw. überhaupt nicht bewusst und sind bitter dafür bestraft worden.
Möglicherweise sähe ein Urteil anders aus, wenn einer von uns (sei es Ralf, Wolf, Blaufuchs, Möhrchen oder wer auch immer – mit deutlich über 100, teilw. 200 oder 600 KS-Begehungen) in einer analogen Kostellation der Überlebende wäre …., aber das ist rein hypothetisch, weil eben immer nur vom Einzelfall geurteilt werden kann.
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das Urteil ist auch aus meiner Sicht das einzig Richtige und Nachvollziehbare.
Der 33-jährige wird sowieso sein Leben lang die Gewissensbisse um den tragischen Absturz ertragen müssen
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Die Begründung des Freispruchs wegen “Null Klettersteigerfahrung” überrascht mich schon. Das bedeutet ja, dass jeder, der schon einige Klettersteige begangen hat, mit einer Verurteilung rechnen muss, wenn es zu einem Unfall beim Partner kommt. Da sollte man wohl niemanden mehr mitnehmen.
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Reinhard wrote:Die Begründung des Freispruchs wegen “Null Klettersteigerfahrung” überrascht mich schon. Das bedeutet ja, dass jeder, der schon einige Klettersteige begangen hat, mit einer Verurteilung rechnen muss, wenn es zu einem Unfall beim Partner kommt. Da sollte man wohl niemanden mehr mitnehmen.
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….oder unterschreiben lassen, daß er auf eigene Gefahr mitgeht.
Dache ich mir auch gerade. Es ist leider mittlerweile so, daß immer ein Schuldiger gesucht wird/werden muß. De Facto macht man sich schon schuldig wenn man am Einstieg zum KS gefragt wird, ob der machbar ist und man sagt, Ja und der/die Betreffende verunfallt dann im Steig.
Da kann man sich absichern wie man will, es bleibt immer eine unbekannte in dieser Rechnung, weil einer einem erzählen kann wie erfahren er ist, aber in Wirklichkeit ist er blutiger Anfänger. Gerade bei Zufallsbekanntschaften ist das so.
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Traurig, aber wahr, Uwe. Letztendlich können wir zum Kartenmaterial in Zukunft einen Vordruck zum Haftungsausschluß mit dazu packen…
In Zeiten, wo aus Gründen der Selbstverwirklichung und des Narzismus a la facebook auf Gesunden Menschenverstand und vernünftige Vorbereitung verzichtet wird, bleibt einem nur noch der Weg über Dokumentation der eigenen “Schuldlosigkeit”.
Das ist aber was, was in allen Bereichen des Lebens überhand nimmt – alles im Zeichen der “Rechtssicherheit”.
Man mag mich korrigieren, aber Eigenverantwortung wird auch nicht mehr wirklich gefördert, vor allem auch in unserem Rechtssystem, und das sage ich als bekennender Nichtanhänger der Liberalen….
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Julian wrote:Traurig, aber wahr, Uwe. Letztendlich können wir zum Kartenmaterial in Zukunft einen Vordruck zum Haftungsausschluß mit dazu packen…
In Zeiten, wo aus Gründen der Selbstverwirklichung und des Narzismus a la facebook auf Gesunden Menschenverstand und vernünftige Vorbereitung verzichtet wird, bleibt einem nur noch der Weg über Dokumentation der eigenen “Schuldlosigkeit”.
Das ist aber was, was in allen Bereichen des Lebens überhand nimmt – alles im Zeichen der “Rechtssicherheit”.
Man mag mich korrigieren, aber Eigenverantwortung wird auch nicht mehr wirklich gefördert, vor allem auch in unserem Rechtssystem, und das sage ich als bekennender Nichtanhänger der Liberalen….
Da hast du zweifelsohne recht. Wenn was passiert wird immer erst gefragt – wer hat Schuld, nicht, war der Verunfallte selbst schuld. Das kommt erst dann dran, wenn man wirklich keinem anderen einen Vorwurf machen kann.
Es macht natürlich schon Sinn beide Seiten zu beleuchten und zu hinterfragen, aber bei Bergunfällen sind die Opfer, behaupte ich, meistens selbst schuld, oder es war ein Unglück für das kein anderer verantwortlich gemacht werden kann.
