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Keine staatlich geprüfte Berg- und Skiführerin
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An dieser Stelle sollten wir Zivil- und Strafrecht deutlich trennen.
Die zivilrechtlichen Ansprüche werden zwischen Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben, regelmäßig vor einem deutschen Gericht geklärt werden. Das gilt natürlich auch für Frau und Kinder, sofern diese solche Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Solche Ansprüche (Schmerzensgeld, Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, etwaige Vermögensschäden etc.) können durch einen vorab erfolgten Haftungsausschluss, sinnvollerweise schriftlich, im zulässigen Rahmen ausgeschlossen werden.
Im vorliegenden Fall prüft die österreichische Staatsanwaltschaft, ob ein fahrlässiges Tötungsdelikt und damit eine Straftat nach österreichischem Recht vorliegt. Ein entsprechender Strafprozess würde in Österreich abgehalten, unabhängig davon, ob der mögliche Täter Österreicher ist oder nicht. Bei Straftaten, die in Deutschland verübt werden, wird dem Täter ja auch hierzulande der Prozess gemacht, selbst wenn er kein Deutscher ist.
Da es zumindest in Deutschland keine explizite gesetzliche Regelung für das Führen aus Gefälligkeit gibt, liegt es im Ermessen eines Gerichts, unter Auslegung der gegebenen Rechtsnormen eine angemessene Entscheidung zu finden. Hier gilt wie immer: zwei Juristen – drei Meinungen! Eine exakte Trennlinie, wer nun genau ab wann eine Garantenstellung innehat, lässt sich also kaum allgemeingültig festlegen, egal wie häufig wir noch darüber diskutieren.
Da bergsportliche Betätigungen bekanntermaßen mit einem inhärenten Risiko verbunden sind, wird ein Gericht wahrscheinlich in der Regel allein in der Teilnahme an der Tour ein konkludentes Verhalten sehen, das eine Verantwortlichkeit des Führenden im Falle der einfachen bzw. unbewussten Fahrlässigkeit zumindest stark reduziert. Dies gilt natürlich nur, insoweit der Teilnehmer in der Lage ist, diese inhärente Gefahr zu erkennen – also Vorsicht z.B. bei Kindern!
Dass im gegebenen Fall nicht nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt, scheint allerdings auch deutlich.
Wer Unerfahrene auf eine Tour mitnimmt, hat nun mal eine gewisse Verantwortung und das ist auch völlig in Ordnung. Es gilt halt, solche Touren sorgfältig zu planen und während der Tour soweit wie möglich auf die Sicherheit der Teilnehmer zu achten. Wer nun nicht bereit ist, diese Verantwortung zu tragen und sich ein eventuelles Verschulden zurechnen zu lassen, der möge halt darauf verzichten, solche Touren zu unternehmen. Duschen ohne Nasswerden gibt's nicht.

