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Hall in Tirol
Hall in Tirol

Die Reisefreiheit für Deutschland, Österreich und Schweiz ist nach dem Corona Lock Down wieder zurück

wilder kaiser tirol

Fast 3 Monate waren die Bürger in ihren Ländern bzw. Regionen infolge der Coronavirus Pandemie mehr oder weniger “eingesperrt”. An Auslandsreisen oder Bergsteigen in den Alpenländern war in dieser Zeit nicht zu denken da die Grenzen dicht waren und es zudem strikte Ausgangsbeschränkungen pro Bundesland gab. Seit gestern (3.06.2020) wurde jetzt aber nach den zuvor schon Schrittweise erfolgten Lockerungen auch die Reisefreiheit wieder weitestgehend in Kraft gesetzt. Was diese jetzt genau bedeutet haben wir hier für euch auf Basis der Erklärung der Bundesregierung zusammengefasst:

  • Aufhebung der weltweiten Reisewarnung für viele europäische Staaten (darunter Österreich und die Schweiz)
  • Ab dem 15. Juni gelten für die Mitgliedstaaten der EU, Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein individuelle Reisehinweise.
  • Für Norwegen gilt voraussichtlich auch nach dem 15. Juni eine Einreisesperre.
  • Für Reisen in Staaten außerhalb Europas bleibt die Reisewarnung vorerst bestehen.


Österreich stellt nach rund drei Monaten Corona-Beschränkungen wieder die vollständige Reisefreiheit zu seinen Nachbarländern mit Ausnahme zu Italien her. D.h. man kann ab sofort wieder problemlos nach Österreich einreisen. Doch wie schaut es dann mit der Ausreise nach Deutschland aus? Wie sind hier die aktuellen Bestimmungen?

Durch die wegfallenden Reisebeschränkungen entfällt auch die Quarantänepflicht oder das Mitführen eines negativen Covid-19 Testergebnisses. Somit sind neben geschäftlichen Reisen, auch wieder Urlaube und Familienbesuche ohne Grenzbeschränkungen in Österreich möglich. (Quelle: antenne.de)

Für deutsche Staatsbürger bedeutet das, dass sie ab Donnerstag (04.06.20) rechtlich nichts mehr daran hindert, einen Urlaub oder beispielsweise einen Wanderausflug in Österreich zu machen. Die Quarantäne-Regelungen in Österreich werden aufgehoben, die Vorlage eines negativen Corona-Tests ist nicht nötig, und auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland erwarten Bundesbürger keine Probleme. (Quelle: br.de)

Muss ich danach noch in 14-tägige Quarantäne?

Die Antwort hierauf liefert die Bundesregierung wie folgt:

Wer aus EU-Staaten, dem Schengen-Raum und Großbritannien einreist, dem wird nur noch dann eine Quarantäne-Empfehlung ausgesprochen, wenn die Einreise aus einem Land mit hoher Infektionsrate erfolgt. Eine 14-tägige Quarantäne soll künftig nur noch bei Einreisen aus Drittstaaten angeordnet werden können. (Quelle: bundesregierung.de)

Wichtig ist zum Verständnis auch dass weiterhin bis einschließlich 14.06.2020 eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes besteht.

Bei alledem gilt jedoch weiterhin die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – bis 14. Juni. Sie ist als Appell zu verstehen, auf touristische Reisen ins Ausland zu verzichten, nicht aber als Reiseverbot. (Quelle: br.de)

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