Klettersteige ↔ Klettersteig Touren mit Karte und Topo | via-ferrata.de › Forums › Allgemeines & Tips › Eine wirklich blöde Frage…..Was ist ein Bergsteiger?
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Eine wirklich blöde Frage…..Was ist ein Bergsteiger?
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ich freu mich auf eure HOFFENTLICH konstruktiven Antworten…..
Erklärt mal jemand was eigentlich ein BERGSTEIGER ist ?????
Ab welchem Zeitpunkt kann man sich so nennen ?
Lg
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hi andreas
eine ganz einfache antwort gemäß wiktionary:
** you do not have permission to see this link **
[1] Person, die einen Berg hinauf steigt
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ok das Geheimniss liegt im Wort steigt ….
Also wäre dann jeder der mit nem Lift auf 2000 m fährt und die letzten 100m mit FlipFlops überwindet ein Bergsteiger ????? *hahaha*
Nein im Ernst jetz…..BITTE
LG
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Hallo
das ist der, wo abends wieder heil unten angekommen ist…
wenn du dann mal den Hasselbrack, den großen Müggelberg, den Bungsberg und vor allem die
Erhebung am Friedehorstpark bestiegen hast,
dann kannst Du Dich “Bergsteiger” nennen –>
” title=”Laughing” /> –> Grüße Karl
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Ok irgendwie ……Interessant….
Mir gehts um meine Versicherung die glaubt das ich Bergsteiger bin….
Ich dagegen bezeichne es als BergWANDERN und KlettersteigGEHEN….
LG
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Ich hatte die Fragestellung auch, als ich emine Unfallversicherung abgeschlossen habe.
Da wurde mir gesagt, dass ich das Hobby nur insoweit angeben muss und mich Bergsteiger nennen, wenn ich dies gewerblich bzw. im rahmen von Expeditionen mache, und zwar regelmäßig.
Also mal auf nen Hügel / Berg / Klettersteig / einmalige Expedition = Kein Bergsteiger im Versicherungssinn
regelmäßige Expeditionen / gewerblicher Betrieb / mehr Zeit in den Bergen als die normale Freizeit eines Arbeitnehmers = Bergsteiger im Versicherungssinn
Aber das wird sich wohl unterscheiden. Ist dir was passiert oder willst du eine Versicherung abschließen?
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Servus!
Meine Versicherung wollte nur wissen, ob ich Extremsportarten betreibe, dazu gehört auch Alpines Klettern, aber keine Klettersteige!
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Die Versicherung habe ich seit 10 jahren , mir wurde gesagt wenn ich ein Hobby mit Risiko betreibe muss ich mich melden …. gesagt , getan …. dann kommt n Brief wo drinn steht das ich lt. Versicherung Bergsteiger bin ….
Danke für deine Antwort …. das issn gutes Argument
Lg
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Also meine Freundin arbeitet bei einer Versicherung in der Risikoprüfung.
Sie meinte, man hätte keine “Nachvertragliche Anzeigepflicht”, es sei denn, es würde unwahrscheinlicherweise in den Versicherungsbedingungen drinstehen. Das Hobby wäre somit mitversichert gewesen.
Wenn Du bei Vertragsabschluss Dein Hobby verschwiegen hättest, sähe die Sache natürlich anders aus.
Dann wäre im Schadensfall (Auszahlung) der Vertrag von Seiten der Versicherung anfechtbar.
Leider ist die Folge Deiner sicherlich gutgemeinten Beantwortung der Versicherungsanfrage (Du willst ja keinen Versicherungsschutz verlieren) die, dass Du jetzt eventuell einen höheren Beitrag bekommst (kommt auch auf die Versicherungsgesellschaft an). In diesem Falle wäre die Alternative, das Klettersteigrisiko bei Deinem Vertrag ausklammern zu lassen. Ob das sinnvoll ist, kannst nur Du entscheiden, und ob es möglich ist, weiss nur die Versicherung.
Bei den Rückversicherern (die, die Versicherer versichern (willkürliche Beispiele: Munich Re, Kölner Rück) wird allerdings Klettersteiggehen mittlerweile als Risikosportart betrachtet.
Ändert trotzdem nichts an Deiner wahrscheinlich nicht vorhandenen “Nachvertraglichen Anzeigepflicht”.
Letztendlich kommt es immer drauf an, was in Deinem Vertrag (Versicherungsbedingungen) drin steht.
Dieser Beitrag ist nur als eine persönliche Meinung aus der Ferne zu verstehen, deshalb würde ich bei der Versicherung
nicht “auf den Putz hauen”.
Gruß, Markus
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Nachdem es sich um eine private Kranken – und Zusatzversicherung handelt muss ich lt. Vertrag auch nach Abschluss bekannt geben wenn ich neue nicht im Vertrag stehende Sportart ausübe …. sonst steigt die Versicherung im Schadensfall aus.
Ausgenommen sind nur unvorhersehbare Aktivitäten ….
Beispiel :
Ich fahre in den Urlaub und mache dort ne Kajakfahrt und mir passiert was dann zahlen sie
Fahre ich jedoch in den Urlaub mit nem eigenen Kajak und mir passiert was zahlen sie nicht ausser ich habs vorher angezeigt ….
Ich habe in die Anzeige geschrieben dass ich beabsichtige Klettersteige mit PSA zu begehen , Gletscherbegehungen in Seilschaft mit Steigeisen und Pickel zu machen und gesicherte Höhlen zu begehen……..
Und die Versicherung meint das ich deswegen ” Bergsteiger ” bin….
Lg
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hmmm…ok. also wissen wir jetzt ab wann wir bei den versicherungen als “Bergsteiger” bezeichnet werden. Aber was ist allgemein? Ist man Bergsteiger wenn man 1.mal pro jahr auf nen berg”steigt” oder ab wievielen?vielleicht gibt es auch leute die haben Berge als hobby und gehen nie in die Berge…oder können es gesundheitlich nicht.Sind das dann auch Bergsteiger? Und ab wann ist ein Berg ein Berg und kein Hügel mehr…?
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Ferdl wrote:Und ab wann ist ein Berg ein Berg und kein Hügel mehr…?
Jaaaanz einfach, alles unter 2000m ist ein Hügel! –>
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Wahnsinn was die Versicherungen alles wissen wollen – ob das rechtlich alles so ok ist bzw. ob sie dann nicht zahlt wenn man es nicht angibt würde ich mal bezweifeln – wobei die Versicherungen immer irgendetwas finden damit sie nicht zahlen müssen
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Bei Zusatzversicherungen ist immer Vorsicht geboten…..
Ich habe heute ein Gespräch mit meinem Vertreter geführt mit der Ansage die Bjarga ( DANKE ) weiter oben geschrieben hat und nun hatts geklappt..
Ausgenommen sind jetz nur mehr Klettertouren ohne FIXE Sicherungsmittel wie z.B. geschraubte oder geklebte Haken , Ösen oder dergleichen …..
Und jetzt heissts auf besseres damits wieder weitergeht mit …. Geht scho , AUFE AUFE!!!!!!!!!!!
DANKE an ALLE die einen konstruktiven Beitrag gepostet haben !!!!!
lg

