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Hall in Tirol
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Skitouren auf Pisten – Polemik am Brauneck

Heute fand in Lenggries ein Krisengespräch zwischen Vertretern des regionalen Seilbahnbetreibers, dem Bürgermeister von Lenggries, Tourismusvertretern aus Schliersee und Lenggries sowie Vertretern von DAV-Hauptverein und DAV-Sektionen statt

Der Deutsche Alpenverein hat dabei seine Forderung bekräftigt, dass die letzte Woche verhängten, pauschalen Sperrungen der Skipisten für Skitouren Geher zumindest solange ausgesetzt werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Diese Forderung wurde vom Seilbahnbetreiber mit dem Hinweis auf Haftungsrisiken und das „Hausrecht“ auf Skipisten, die vom Verband der deutsche Seilbahnen als Sportstätten angesehen werden, abgelehnt. Aus Sicht des DAV konnten lediglich ein Minimalkompromiss erzielt werden. Der DAV gibt sich damit nicht zufrieden und wird in den nächsten Wochen mit Hochdruck daran arbeiten, die Rechts-lage zu klären und für alle Beteiligten die bestmöglichen Kompromisse zu verhandeln.

Anlass des Gespräches war die pauschale Sperrung aller Pisten in den Skigebieten Spitzingsee und Brauneck für Tourengeher, die der Skigebietsbetreiber vergangene Woche verhängt hatte. Dies bedeutet massive Einschränkungen für Wintersportler aus dem gesamten bayerischen Oberland sowie dem Großraum München. „Statt einseitige und völlig überzogene Sperrungen zu verhängen, muss es auch im Interesse der Seilbahnbetreiber und des Tourismus sein, Kompromisse zu finden“, so Hanspeter Mair, Geschäftsbereichsleiter Naturschutz im DAV.

„Die Seilbahnbetreiber berufen sich auf ein nicht rechtsverbindliches Gutachten, um eine immer größer werdende Zahl von Wintersportlern kategorisch auszuschließen“.

Der Deutsche Alpenverein hält diese Sperrungen für deutlich überzogen und nicht angemessen. Dass es möglich ist, akzeptable Kompromisse für alle Beteiligten zu finden, zeigen z.B. die kürzlich erfolgte „Eröffnung“ zweier Aufstiegsrouten für Skitourengeher am Kolben bei Oberammergau, die Lösungen für das Hörnle (Bad Kohlgrub), den Unternberg (Ruhpolding) oder für die Berchtesgadener Skigebiete.

Beim heutigen Gespräch in Lenggries wurden für die Skigebiete Spitzingsee und Brauneck zumindest folgende Zugeständnisse gemacht: Die Aufstiegsmöglichkeit entlang der Taubensteinbahn zur Schönfeldhütte und zum Taubensteinsattel bleibt bestehen. Somit sind klassische Skitourenziele wie Jägerkamp, Aiplspitz und Rotwand weiterhin erreichbar.

Der Rosskopf wird über eine noch zu definierende Route vom Ausgangspunkt Albert-Link-Hütte der DAV-Sektion München zugänglich bleiben. Zur Bestimmung einer möglichen Aufstiegsroute zum Brauneckgipfel wird es noch im Dezember einen Ortstermin geben.

Der Seilbahnbetreiber beruft sich bei den Sperrungen auf ein vom Verband Deutscher Seilbahnen beauftragtes Gutachten, das die Pisten als Sportstätten deklariert. Damit wären diese nicht mehr Teil der „freien Natur“, und das freie Betretungsrecht, das in der Bayerischen Verfassung und im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist, würde nicht mehr gelten. Das aktuelle Gutachten ist allerdings nur eine Rechtseinschätzung und stellt keinerlei Rechtsgrundlage dar. Gültig ist vielmehr weiterhin die Aussage des Bayerischen Innenministeriums, dass Pisten nicht als Sportstätten einzustufen sind und daher als „freie Natur“ von jedermann betreten werden dürfen.

perrungen sind nur dann zulässig und aus Sicherheitsgründen sehr wichtig, wenn Skipisten präpariert oder vor Lawinen gesichert werden. Der DAV kann die Bedenken der Pistenbetreiber zwar nachvollziehen. In Folge des „Skitourenbooms“ haben die Probleme im Pistenbereich stark zugenommen. Totalsperrungen sind jedoch deutlich überzogen, zumal, wenn sie im Alleingang und ohne jede Absprache ausgerufen werden. Nur wenn sich alle Betroffenen an einen Tisch setzen, kann es tragfähige Konfliktlösungen geben. Das Ziel muss sein, nach bewährter Praxis ausgewogene und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Lösungen zu finden und umzusetzen.

Der Deutsche Alpenverein bringt sich im Rahmen der Aktion „Skitouren auf Pisten“ seit 2003 als Vermittler ein, um Konflikte zu lösen und Unfallgefahren vorzubeugen. Dazu hat der DAV zusammen mit dem Verband Deutscher Seilbahnen, dem Deutschen Skiverband, dem Bayerischen Innenministerium, dem Bayerischen Umweltministerium, der Bergwacht und dem Lawinenwarndienst die zehn „DAV-Regeln für Skitourengeher auf Skipisten’ herausgegeben. Zudem hat der DAV örtliche Gesprächsrunden initiiert, um maßgeschneiderte Lösungen herbeizuführen. Die entsprechenden Regelungen werden jährlich aktualisiert und vor Ort bekannt gegeben.


Quelle: DAV Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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