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  • Unfall im Klettersteig – Wer zahlt Bergrettung?

    aktualisiert 9 Jahre, 9 Monat aktiv. 10 Mitglieder · 20 Beiträge
  • ralf

    Administrator
    18. August 2016 at 10:48

    Hier habe ich gerade einen interessanten Artikel zum Thema “Kostenübernahme” bei Bergrettung gelesen:

    ** you do not have permission to see this link **

    Wichtig ist für die Kostenübernahme eine “Zusatzversicherung”, die in der Regel aber über die Mitgliedschaft im Alpenverein oder aber auch im ADAC abgedeckt ist.

    Dazu evtl. wichtig zu wissen, dass man aus “unwegsamen” Gelände geborgen wird und man sich nicht noch mit letzter Kraft z.B. bis zu einem Forstweg schleppt und dann dort die Bergrettung ruft! Denn es wird zwischen Berge- und Transport-Kosten unterschieden.

    Bei der Frage, ob die Zusatzversicherung einen Rettungseinsatz bezahlt oder nicht, muss man vor allem zwei Begriffe unterscheiden: Bergung und Transport. Eine Bergung wird bezahlt. Kommt es zu einem Transport, muss man die Kosten selbst tragen. Die Versicherungsexpertin erklärt den Unterschied: “Bergung heißt, ich befinde mich auf unwegsamem Gelände ohne Zufahrtsmöglichkeit. Dazu zählen Skipisten, Berggipfel und Wanderwege. Transport heißt, ich befinde mich auf einer befahrbaren Straße, auf der ich auch durch einen herkömmlichen Rettungswagen des Roten Kreuzes hätte abgeholt werden können.”

    Quelle: help.ORF.at

  • bolero934

    Mitglied
    18. August 2016 at 11:09

    Zahlen auch bei Fehlalarm

    Bergrettungseinsätze müssen übrigens auch aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn man gar nicht in Not ist, also ein Fehlalarm ausgelöst wurde. Dies zeigt das Beispiel eines jungen Pärchens, das im Sommer letzten Jahres in den Tiroler Alpen eine Nachtwanderung machte. Im Tal beobachteten Menschen das Blinken ihrer Stirnlampen in der Nähe des Gipfels, deuteten es als Notruf und alarmierten die Bergrettung.

    Der Fall landete am Schreibtisch von Viktoria Haider, schildert sie: “Das junge Pärchen wurde am Gipfel von den Bergrettungsleuten überrascht. Sie hatten nur vorgehabt, am nächsten Tag den Sonnenaufgang zu genießen und sind nicht einmal mit abgestiegen.” Dennoch wurde die Rechnung über 2.164 Euro für neun Bergretter inklusive Nachtzuschlag zu den beiden nachhause geschickt. Die Rechtslage in einem solchen Fall ist eindeutig, sagt die Versicherungsexpertin: “Rettungseinsätze sind immer von den Personen zu bezahlen, die in einer vermeintlichen Notlage sind, auch wenn sie es tatsächlich nicht sind.”

    Also, Stirnlampen in diesem Fall am besten auf Sparflamme und um die Wanderstiefel schnallen! <img class=

  • wolf

    Mitglied
    18. August 2016 at 12:59
    Ralf wrote:
    Hier habe ich gerade einen interessanten Artikel zum Thema “Kostenübernahme” bei Bergrettung gelesen:

    [facebook:2hu8qvae][Permission to view this media is denied]
    [/facebook:2hu8qvae]

    Wichtig ist für die Kostenübernahme eine “Zusatzversicherung”, die in der Regel aber über die Mitgliedschaft im Alpenverein oder aber auch im ADAC abgedeckt ist.

    Dazu evtl. wichtig zu wissen, dass man aus “unwegsamen” Gelände geborgen wird und man sich nicht noch mit letzter Kraft z.B. bis zu einem Forstweg schleppt und dann dort die Bergrettung ruft! Denn es wird zwischen Berge- und Transport-Kosten unterschieden.

    Die o.g. “Zusatzversicherung” braucht das Mitglied im DAV (entgegen dem OEAV) nicht. Siehe Nr. 7.1 https://www.alpenverein.de/chameleon/public/199094ab-f8a6-785e-4bfd-f2024eaa13b0/Versicherungsbedingungen-AVB-DAV-ASS-2014_18119.pdf

    Wenn man geborgen werden muss ist einem sch…egal wo man liegt und was das evtl. kostet…..denn man ist TOT. <img class=

    ist man nicht tot, wird man gerettet und nicht geborgen. <img class=

    also: Das DAV Mitglied darf quasi überall in den Alpen verunglücken und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit (für sich) kostenneutral geborgen oder gerettet.

    das OEAV Mitglied, sollte es auf einem breiten Forstweg verunglücken, sollte sich zusatzversichert haben oder den nächstbesten hang in unwegsames gelände stürzen um (wiederum für sich) kostenneutral gerettet oder geborgen zu werden.

  • Stroty

    Mitglied
    18. August 2016 at 14:11
    bolero934 wrote:
    Zahlen auch bei Fehlalarm

    Bergrettungseinsätze müssen übrigens auch aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn man gar nicht in Not ist, also ein Fehlalarm ausgelöst wurde. Dies zeigt das Beispiel eines jungen Pärchens, das im Sommer letzten Jahres in den Tiroler Alpen eine Nachtwanderung machte. Im Tal beobachteten Menschen das Blinken ihrer Stirnlampen in der Nähe des Gipfels, deuteten es als Notruf und alarmierten die Bergrettung.

    Der Fall landete am Schreibtisch von Viktoria Haider, schildert sie: “Das junge Pärchen wurde am Gipfel von den Bergrettungsleuten überrascht. Sie hatten nur vorgehabt, am nächsten Tag den Sonnenaufgang zu genießen und sind nicht einmal mit abgestiegen.” Dennoch wurde die Rechnung über 2.164 Euro für neun Bergretter inklusive Nachtzuschlag zu den beiden nachhause geschickt. Die Rechtslage in einem solchen Fall ist eindeutig, sagt die Versicherungsexpertin: “Rettungseinsätze sind immer von den Personen zu bezahlen, die in einer vermeintlichen Notlage sind, auch wenn sie es tatsächlich nicht sind.”

    Also, Stirnlampen in diesem Fall am besten auf Sparflamme und um die Wanderstiefel schnallen! <img class=

    ich kenne spontan keine andere lösung, aber die romantiker der berge mit der kostenübernahme zu strafen ist für mich unfassbar bescheuert…..vielleicht sollte man sich in dem fall bei der bergrettung vorher abmelden…….

  • DAndre

    Mitglied
    18. August 2016 at 17:37

    Als aktive Einsatzkraft der Bergwacht Bayern und Mediziner vielleicht eine kurze Klarstellung:

    Bei gesetzlich versicherten zahlt in der Regel die Krankenkassen notwendige Bergungs- und Rettungskosten bei einem medizinischen Notfall. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um ein gebrochenes Sprunggelenk oder einen Kreislaufkollaps handelt. Auch ist unerheblich, ob der Patient über angemessene Ausrüstung verfügt oder nicht – z.B. Sprunggelenksverletzung mit Flip-Flops o.ä. Medizinischer Notfall ist medizinischer Notfall.

    Ob ein Deutschland der Rettungshubschrauber zum Einsatz kommt, liegt letztlich in der Entscheidung der zuständige Leitstelle, wobei die Anforderung immer über den Einsatzleiter (in dem Fall meistens Bergwacht-Einsatzleiter) erfolgt. Auch diese Kosten übernimmt die Krankenkasse.

    Anders sieht es im Ausland, bei Nichtvorlage eines medizinischen Notfalls oder bei einem Privatversicherten aus. In diesen Fällen greift regelmäßig die Unfallversicherung, wobei da die Bergungskosten meist gedeckelt sind (ca. 2.000 € pro Einsatzfall, abhängig von der jeweiligen Police). Wenn man sich nun vorstellt, dass die Flugminute eines österreichischen Rettungshubschraubers nicht einheitlich geregelt sind, sondern jeweils gesondert festgelegt sind und bis 80 € pro Minute betragen, zuzüglich Pauschalen für den Start, kann man sich ausrechnen, wie schnell die 2.000 € aufgebraucht sein können. Die Differenz trägt der Patient selber oder deckt sie mit Zusatzversicherungen ab.

    Bei Nichtvorlage eines medizinischen Notfalls prüft die Versicherung natürlich auch regelmäßig, oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz – zum Beispiel mit Flip-Flops ins Gebirge – vorliegt. Sollte dies der Fall sein, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.

    Von daher sind manche Aussagen zu “Bergsteiger-Versicherungen” (z.B. “nur mit unserer Versicherung bleiben Sie auf keinen Kosten sitzen” oder “niemand übernimmt ihre Rettungskosten wenn der Hubschrauber kommt”) mit Vorsicht zu geniessen und teils als unseriös zu bewerten.

    Über Sinn und Unsinn des bereits erwähnten und seit Jahren angewandte “Verursacherprinzip” kann man trefflich streiten.

    Letztlich muss jeder selber für sich entscheiden, welches “Restrisiko” er wie absichert!

    In diesem Sinne noch eine unfallfreie Bergsaison – ich war dieses Jahr leider schon zu oft im Einsatz!

    Servus,

    André.

  • ralf

    Administrator
    18. August 2016 at 19:52

    Vielen Dank für deine Ausführungen zu dem thema, @dAndre

    Ist interessant dass mal von jmd. zu erfahren, der darin unmittelbar beteiltigt ist.

    Woran machst du es fest, dass es dieses jahr schon “zu viele” Einsätze für dich gab?

    Leichtsinn? Schlechte Ausrüstung? Wetter?

  • DAndre

    Mitglied
    18. August 2016 at 23:50

    Leichtsinn kann ich bei den Einsätzen an denen ich beteiligt war ausschließen.

    Auch die Ausrüstung würde ich nicht als Hauptproblem ansehen.

    Ich glaube die Hauptursache ist sicherlich das Wetter. Kaum ein stabiles Hoch, was längere Bergfahrten planbar macht. Entweder regnet es, oder es ist extrem schwül, was zu einer hohen Gewitterwahrscheinlichkeit führt. Daher haben viele – auch erfahrene Alpinisten – quasi auch heissen Kohlen gesessen und sind bei der erstbesten Gelegenheit in die Berge. Wir wissen alle wie es ist, wenn man ein Ziel hat und sich nicht sicher ist, ob es klappt. Dann steigt unbewusst der Druck und auch die Risikobereitschaft, was zu einem veränderten Risikomanagement führt.

    Keiner begibt sich absichtlich in Gefahr. Bei allen Einsätzen gehen wir davon aus, dass das Risikomanagement bzw. die Risikobewertung der Betroffenen einfach suboptimal war.

    Selbstverständlich sind das ganz subjektive Einschätzungen, auch bin ich der Meinung dass es bis jetzt überproportional viele Tote in den Bergen gegeben hat. Dabei ist anzumerken, dass nicht jeder tödlich Verünglückte bekannt wird bzw. durch die Medien publik gemacht wird. Beispielsweise Herzinfarkte oder andere internistische Todesfälle werden nicht erwähnt. Lediglich möglichst “spektakuläre” Abstürze – vorwiegend von ganzen Seilschaften oder in Klettersteigen – werden “ausgeschlachtet”.

    Letztlich wird die offizielle Statistik des DAV zeigen, ob sich mein subjektiver Eindruck bestätigt.

    Gruß,

    André

  • wolf

    Mitglied
    19. August 2016 at 06:27

    Danke für deine obigen Ausführungen, Andre.

    Ich nehme an sie beziehen sich ausschließlich auf in Deutschland versicherte Personen?

  • DAndre

    Mitglied
    19. August 2016 at 10:57

    @ Wolf

    Ja. Selbstverständlich bin ich kein Versicherungsexperte und es sollte keiner im Zweifelsfall sagen: “Der André hat aber geschrieben…”!

    Ich habe lediglich meine Erfahrungen wiedergeben wollen.

    Gruß,

    André

  • ziller

    Mitglied
    20. August 2016 at 16:40
    Stroty wrote:

    ich kenne spontan keine andere lösung, aber die romantiker der berge mit der kostenübernahme zu strafen ist für mich unfassbar bescheuert…..vielleicht sollte man sich in dem fall bei der bergrettung vorher abmelden…….

    Jou, da sagste was.

    Jüngst ein wenig im Blog vom Matrashaus gelesen, da ist auch die ein oder andere Zahl für Bergungskosten oder Fehlalarme eingestreut;- das macht mich nachdenklich. Vorallem in letzteren Fall.

    Ich würde mich fragen, ob bei der Stirnlampengeschichte nicht ersichtlich gewesen sein könnte, dass die Licht'signale' emsig weiter aufwärts strebten? Oder wie, in nem Fall, den der Matrashaus-Wirt geschildert hat, der eine winkt und der andre das als Notsignal auffasst, während die Truppe schlichterdings weitermarschiert.

    Wie auch immer: natürlich hoffe, ich, dass ichs nie brauch, aber wenn, kann ich mir schon relativ plastisch vorstellen, wie meine vier in Frage kommenden Versicherungen (DAV, ADAC, Kreditkarte und priv. Unfallversicherung) sich den Schwarzen Peter gegenseitig zuzuschanzen versuchen…

  • ziller

    Mitglied
    21. August 2016 at 15:26

    Hier[/url:308gox6m] listet der DAV die Bedingungen und Leistungen der in der Mitgliedschaft enthaltenen Versicherung auf.

    Wie gewohnt wird das Subsidiaritätsprinzip betont, d.h. die Versicherung greift erst, wenns keine andere tut.

    Mich würden an dieser Stelle mal Erfahrungen von Betroffenen interessieren.

    Im ADAC-Hefterl stehn ja immer irgendwelche Wahnsinnsstorys mit (dank Schutzbrief- oder Reiseversicherung) glücklichem Ausgang, aber über deren Qualität brauchen wir hier gewiss nicht spekulieren.

    Der Matraswirt derweil hat mal ne Geschichte aufgeschrieben, wie er wegen eines Hundebisses notfallmässig runtergeflogen werden musste und 3600€ dafür berechnet bekam, die keine seiner Versicherungen zahlen wollte (weil er der Hüttenwirt sei und da oben ja arbeite).

    Leider finde ich keine weiteren Berichte darüber, wie die Geschichte dann tatsächlich ausgegangen ist.

  • Julian

    Mitglied
    29. August 2016 at 08:45
    DAndre wrote:
    Als aktive Einsatzkraft der Bergwacht Bayern und Mediziner vielleicht eine kurze Klarstellung:

    […]

    Servus,

    André.

    Hi Andre,

    bist Du ein Gasmann, Knochenrichter oder ein Interner?

    Nur so aus Interesse, bin ja auch ein “Quacksalber”.

    Ich denke, dass Du völlig Recht hast mit der erhöhten Risikobereitschaft nach einem bisher eher mauen Bergsommer, alle wollen noch irgendwie wenigstens ein, zwei Ziele für die Saison “abhaken” und sind daher eher mal bei ungünstiger Wettervorhersage unterwegs.

    Ich kann dabei nur sagen: Bei Gewitterneigung wegbleiben vom Steig! Bessere Blitzableiter gibt es kaum…dieses merkwürdige Summen will ich jedenfalls nie wieder hören, einmal hat mir gereicht. Muss man nicht haben, passiert mir nie wieder.

  • DAndre

    Mitglied
    29. August 2016 at 11:36

    @ Julian:

    Ich bin ein in Notfallmedizin ausgebildeter Fotzenspangler…

  • harwin

    Mitglied
    29. August 2016 at 11:42
    DAndre wrote:
    @ Julian:

    Ich bin ein in Notfallmedizin ausgebildeter Fotzenspangler…

    ich frag jetzt nicht nach: ** you do not have permission to see this link **

  • Julian

    Mitglied
    29. August 2016 at 13:22
    DAndre wrote:
    @ Julian:

    Ich bin ein in Notfallmedizin ausgebildeter Fotzenspangler…

    Ungewöhnliche Kombi!

    Angenehm, Vampir! Aber OHNE NA-Erfahrung…liegt mir nicht.

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