ANZEIGE
Climbers Paradise
neutraler Hintergrund zum klicken

Quarantänepflicht bei Auslandsaufenthalt – keine 24 Stunden Regel mehr für Tagestouristen

Bayern hat nun mit der erneuten Verschärfung der Corona Regeln die 24 Stunden Regel für Tagestouristen ins Ausland gekippt.

D.h. wer zukünftig nach Österreich zum Skifahren, Klettern, Klettersteig oder Wandern fährt, muss danach für 10 Tage in Quarantäne. Die alte Regelung, dass man sich 24 Stunden im Ausland für z.B. sportliche Aktivitäten aufhalten durfte ohne danach in Quarantäne zu müssen, ist nun nicht mehr gültig.

Mit dieser neuen Regelung soll nun verhindert werden, dass Tagestouristen zum Skifahren ins benachbarte Ausland fahren, da in Bayern die Schließung aller Skigebiete für den neuen Zeitraum durchgesetzt wurde. Es gibt zwar nach wie vor eine 24 Stundenregelung (ohne Quarantänepflicht im Anschluß) wenn es um Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten oder Geschäfte des täglichen Bedarfs geht, nicht aber für touristische und sportliche Zwecke! Diese Regelung gilt dann ab 1.12.2020 (da die alte Fassung noch bis 30.11. Gültigkeit hat).

Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke. (Quelle: https://www.bayern.de – Punkt 1.B.h.)

Ähnliche Beiträge