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Bergschuhpflicht in den Allgäuer Alpen
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Betrifft auch und vor allem die Klettersteiggeher:
Oben auf den Bergen, besonders natürlich an Klettersteigen, greift die Pflicht zum festen Schuhwerk. Wer dabei erwischt wird, wie er mit offensichtlich gefährlichem Schuhwerk solche Wanderwege und Klettersteige nutzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe der Ausleihgebühr. Geregelt wird dies über eine offizielle polizeiliche Anzeige.
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Anonymous
Deleted User1. April 2015 at 11:13An Tagen wie diesen kann ich solche Artikel nicht wirklich ernst nehmen.
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Mmh, wenn mich nicht alles täuscht, könnte diese Meldung mit dem heutigen Tag zusammenhängen…
Sinn würde das eigentlich noch viel mehr bzgl. HELM machen…
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tja, welche schuhe würden da noch als bergtauglich durchgehen?
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Stroty wrote:tja, welche schuhe würden da noch als bergtauglich durchgehen?
Zur Antwort hier[/url:1sq6giyj] drauf drücken!!!! –>
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Fehlt nun eigentlich nur noch die offizielle Auflösung von Ralf, dass es nur ein Aprilscherz war.
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Kraxel-Tobi wrote:Fehlt nun eigentlich nur noch die offizielle Auflösung von Ralf, dass es nur ein Aprilscherz war.
Dazu braucht es wohl keine Auflösung
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…wie ich hab mir die Wanderschuhe jetzt ganz umsonst gekauft


