wolf hat folgendes geschrieben::bei einem hochseilgarten bremsen die tyrols schon aufgrund des gefaelles, respektive der bauart automatisch, wobei der bremsvorgang auch relativ hart sein kann.
tyrols in den alpen welche ein 'bremsseil' oder bremspartner vorschreiben koennen 'OHNE' verletzend bis toedlich sein.
es besteht ein deutlicher unterschied zwischen tyrols im hochseilgarten und solchen im gebirge!
edit: hab das 'OHNE' oben nochmals zur verdeutlichung eingefuegt.
Meines Erachtens besteht kein Unterschied zwischen den Flying Fox, Tyrols, Zip Lines in Hochseilgärten ind denen im hochalpinen Gelände.
Im Europäischen Raum gilt die EN 15567 für Seilgärten, die ganz eindeutig und explizit diese Elemente inkludiert und beschreibt. Wer so etwas in einen Klettersteig einbaut, überschreitet die Grenze zum Seilgarten und muss die Regeln der EN 15567 einhalten.
Wer z.B. eine Seilbahn baut, die ohne Bremsseil tödlich ist, haftet dafür, wenn sie jemand benützt, da so etwas nur unter qualifizierter Beaufsichtigung benutzt werden darf. Warnschilder, Haftungsausschlüsse usw. greifen hier nicht.
Ein Seilgarten bleibt ein Seilgarten, auch wenn ich ihn anders nenne und normwidrig baue und betreibe.
Bergführer sind übrigens auf Grund ihrer Ausbildung NICHT qualifiziert, Hochseilgärten zu betreuen, betreiben oder zu bauen. Dazu müssen sie eine Zusatzqualifikation absolvieren.